Diese Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen Coach und Coachee (Klient) ist eine Vereinbarung, die die Vertraulichkeit der Informationen, die im Rahmen einer Coaching-Beziehung ausgetauscht werden, gewährleistet.

Vertrauliche Informationen, die unter diese Vereinbarung fallen sind:

  • Alle persönlichen Daten.
  • Sämtliche Gesprächsinhalte für die Dauer des Coachings.
  • Das Coaching-Ziele.
  • Arbeitsdokumente und ggf. Dokumentationen.
  • Feedback.
  • Diese Aufzählung ist bei Abschluss der Coachingvereinbarung ggf. individuell zu ergänzen.

Die Verschwiegenheitspflicht beginnt mit der Kontaktaufnahme des Coachee (Klienten) zu Mokrus Coaching, Training und Beratung und endet bei Vorlage einer schriftlichen Aufhebung der Vereinbarung durch den Coachee.

Ausnahmen, Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht gilt, wenn eine gesetzliche oder gerichtliche Anordnung vorliegt, wenn eine Gefahr für Leib und Leben besteht, wenn eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt.