Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vereinbarungsgestaltung und Auftragsannahme

1.1. Aufträge können Mokrus・Coaching・ Training・Beratung mündlich oder schriftlich erteilt werden. Ein Auftrag gilt erst durch die schriftliche Bestätigung von Mokrus・Coaching・ Training・Beratung als angenommen. Für Aufträge, die mehr als drei honorarpflichtige Tagessätze umfassen, bedarf es stets der Schriftform.

1.2. Diese Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

  1. Leistungen

Art, Umfang, Form und Durchführung der Leistungen werden in der Auftragsbestätigung oder in einer schriftlichen Vereinbarung definiert.

  1. Besondere Pflichten von Mokrus・Coaching・ Training・Beratung

3.1. Mokrus・Coaching・ Training・Beratung verpflichtet sich, Informationen über Kunden und/ oder die Geschäfts- und Betriebsinterna des Auftraggebers absolut vertraulich zu behandeln.

3.2. Unter Einhaltung von 3.1. ist Mokrus・Coaching・ Training・Beratung berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  1. Honorare

4.1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist das erste Kontaktgespräch zwischen Mokrus・Coaching・ Training・Beratung und dem Auftraggeber kostenfrei.

4.2. Je angefangenem Tag wir für Besprechungen, Analysen, Beratungen, Vorbereitungen und weitere Aufgaben, die durch Mokrus・Coaching・ Training・Beratung oder gemeinsam mit dem Auftraggeber bzw. Dritten zu realisieren sind, ein Tageshonorar und für umfangreichere Aufträge ein Festbetrag vereinbart.

4.3. Für die Erbringung von Leistungen an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen sind gesonderte Honorarvereinbarungen zu treffen.

4.4. Bei Reisespesen gilt, dass, so es notwendig ist, Mitarbeiter von Mokrus・Coaching・ Training・Beratung oder beauftragte Personen zur Erfüllung ihres Auftrages Reisen durchführen, hierfür folgende Kosten ab unserem Erfüllungsort (Düsseldorf) berechnet werden:

  1. die vereinbarte Spesenpauschale und/ oder
  2. nachgewiesene Kosten für Unterkunft und/ oder
  3. Bahntarif 2. Klasse und/ oder
  4. Flugtarif (national: Economy; international: Business) und/ oder
  5. nachgewiesene Kosten für Mietfahrzeuge und/ oder
  6. Pkw-Fahrten mit € 0,45 pro Kilometer und Parkgebühren

4.5. Alle Leistungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  1. Änderungen / Stornierungen

5.1. Änderung durch Mokrus・Coaching・ Training・Beratung

Bei Krankheit, unzumutbaren Straßenverhältnissen, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen von Mokrus・Coaching・ Training・Beratung nicht zu vertretenden Umständen können wir geplante Termine neu vereinbaren und oder Vertretungen einsetzen. Hierüber informieren wir Sie, sobald es möglich ist. Wir bieten Ihnen im Falle eines Ausfalls mindestens zwei geeignete Ersatztermine zur Wahl an. Wird innerhalb von sechs Monaten keiner der von uns angebotenen Ersatztermine wahrgenommen, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 75% des vereinbarten Honorars zuzüglich eventuell bereits entstandener Reisespesen zur Berechnung fällig.

5.2 Stornierung durch den Auftraggeber

Wird ein bereits zugesagter Auftrag vom Auftraggeber storniert, fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 50% des Auftragswertes an. Die Stornierungsgebühren steigen auf 100%, wenn der Auftrag weniger als 5 Arbeitstage vor Erbringungsbeginn abgesagt, und oder nicht innerhalb von drei Monaten ab geplantem Beginn, nach erneuter Terminabsprache, nachgeholt wird.

  1. Rechte an Arbeitsunterlagen und Dokumentationen

Der Auftraggeber ist nicht befugt, von uns zur Verfügung gestellte Arbeitsunterlagen und oder erarbeitete Dokumentationen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mokrus・Coaching・ Training・Beratung zu vervielfältigen gleich in welcher Art oder diese Dritten zugänglich zu machen. Bei Verstößen gegen diese Regelung haftet der Auftraggeber gegenüber Mokrus・Coaching・ Training・Beratung. Unabhängig von Schadensersatzforderungen, insbesondere bei der gewerblichen Verwertung der Unterlagen, gilt eine Konventionalstrafe in Höhe des dreifachen Honorars als vereinbart.

  1. Rechnungsstellung/ Zahlung

7.1. Die Kosten des Auftrages sind innerhalb von 3 Werktagen nach Rechnungsstellung zahlbar, so nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wurde.

Die Rechnungsstellung erfolgt:

  1. für angefallene Vorkosten (gemäß Definition im Angebot) nach Auftragserteilung.
  2. für Trainings-, Seminar- und Workshop- Honorare, 50 % zwei Wochen (10 Werktage) vor Beginn und 50% nach Abschluss der Veranstaltung.
  3. für Coaching- und Beratungshonorare 50% nach Auftragserteilung, sowie 50% nach Abschluss des Auftrags. Davon bleibt die Möglichkeit unberührt, bei länger andauernden Aufträgen Abschlagsrechnungen für im Monat erbrachte Leistungen zum Monatsende zu stellen. Eine Endabrechnung erfolgt nach Abschluss des Auftrags.
  4. für Fremd- und Reisekosten sofort nach deren Fälligkeit.

7.2. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

7.3. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

  1. Generalklausel und Gerichtsstand

8.1. Sollten einzelne Bestimmungen der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgtem Zweck am nächsten kommt.

8.2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Düsseldorf