Honorar – Dienstvereinbarung

zwischen

Anrede

Vorname, Name

Straße, Hausnummer

PLZ / Wohnort

– nachfolgend „Auftraggeber“ –

und

Mokrus Coaching – Training – Beratung

Hochstr. 12

40764 Langenfeld Rhld.

– nachfolgend „Coach /Trainer / Berater“ –

– gemeinsam nachfolgend „Vereinbarungspartner“ –

1. Vereinbarungsgegenstand und Leistungen

1.1. Der Coach / Trainer / Berater wird in Fragen der (individueller Vereinbarungsumfang) für den Auftraggeber tätig.

1.2. Der Coach / Trainer / Berater wird den Auftraggeber in folgenden Entscheidungen/Vorhaben/Projekten begleiten, unterstützen, beraten:

1.2.1. (Beschreibung)

1.3. Der Coach / Trainer / Berater wird im Rahmen der Begleitung / Unterstützung / Beratung zu vorgenanntem Bereich folgende Leistungen erbringen:

1.3.1. (möglichst detaillierte Aufgabenbeschreibung: Vorgehensweise und Zeitplan, Trainings, Workshops, Projektgruppen)

2. Vereinbarungsbeginn und Vereinbarungsbeendigung

2.1. Das Vereinbarungsverhältnis beginnt am (Datum) für den Zeitraum und endet automatisch mit Ablauf / Erfüllung des vereinbarten Zeitrahmens.

2.2. Jede Vereinbarungspartei kann das Vereinbarungsverhältnis in gegenseitiger Absprache zum Ende einer jeden Coachingeinheit, einer jeden Trainingseinheit oder einer jeden Beratungseinheit beenden. Eine Begründung für eine Beendigung bedarf es in diesem Fall nicht.

Abweichungen von der Regelung 2.2. sind, wenn gesondert Vereinbart (siehe AGB) möglich.

2.3. Die Beendigung der Vereinbarung bedarf der Schriftform. Eine fehlende schriftliche Beendigung der Vereinbarung innerhalb von 5 Werktagen nach dessen Ausspruch, hebt diese bis zum nächsten, ursprünglichen Coaching- / Trainings- / Beratungs- Termin auf.

3. Vergütung

3.1. Vergütungen werden nach gültiger Honorarübersicht oder nach individueller Vereinbarung an dieser Stelle schriftlich definiert und abgerechnet.

3.2. Alle genannten Preise verstehen sich als Nettopreise. Hinzu kommt die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %.

3.3. Der Auftraggeber wird das Honorar innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung auf das Konto des Coachs / Trainers / Beraters überweisen:

(Angabe Bankverbindung)

3.4. Die Vereinbarungspartner vereinbaren, dass sämtliche, im Rahmen der Tätigkeit anfallende zusätzlichen Aufwendungen, nach ordnungsgemäßem Nachweis vom Auftraggeber erstattet werden. Dies währen z.B. Fahrt-, gesonderte Raum- oder sonstige Kosten.

4. Krankheit, wichtige Verhinderung

4.1. Bei Krankheit, unzumutbaren Straßenverhältnissen, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen vom Coach, Trainer, Berater nicht zu vertretenden Umständen können geplante Termine neu vereinbaren werden. Hierüber informiert der Coach, Trainer, Berater, sobald es ihm möglich ist. Wir bieten dem Vereinbarungspartner im Falle eines Ausfalls mindestens zwei geeignete Ersatztermine zur Wahl an. Wird innerhalb von sechs Monaten keiner der von uns angebotenen Ersatztermine wahrgenommen, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 75% des

vereinbarten Honorars zuzüglich eventuell bereits entstandener Reisespesen zur Berechnung fällig.

4.2. Stornierung durch den Auftragsgeber

Wird ein bereits zugesagter Auftrag vom Auftraggeber storniert, fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 50% des Auftragswertes an. Die Stornierungsgebühren steigen auf 100%, wenn der Auftrag weniger als 5 Arbeitstage vor Erbringungsbeginn abgesagt, und, oder nicht innerhalb von drei Monaten ab geplantem Beginn, nach erneuter Terminabsprache, nachgeholt wird.

5. Wettbewerbsverbot/Tätigkeiten für Dritte

5.1. Ein Wettbewerbsverbot, ein Tätigkeitsverbot für Dritte wird nicht vereinbart.

6. Verschwiegenheit

6.1. Es wird eine gesonderte Verschwiegenheitsvereinbarung abgeschlossen und diesem Dokument beigefügt.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Die Vereinbarungspartner sind sich einig, dass die vorliegende Vereinbarung abschließend ist und keine anderen auch mündliche Abreden getroffen wurden.

7.2. Änderungen, Aufhebungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung einschließlich der Änderung dieser Regelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht gesetzlich zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.

7.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Sitz des Coachs, Trainers, Beraters.

7.4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte die Vereinbarung unvollständig sein, so wird die Vereinbarung im Übrigen Inhalt nicht berührt. Die Vereinbarungspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für festgestellte Lücken.